| | Print | |
|
TAUERNGOLD KG- Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Edelmetallhandel
1 GeltungsbereichDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Edelmetallhandel (in der Folge „AGB"), gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Tauerngold KG, mit Sitz in 9555 Glanegg (in Folge „Tauerngold"), und ihren Kunden sowie den Nutzern der Website www.tauerngold.at. Der Kunde anerkennt die ausschließliche Geltung der AGB für die gesamte Geschäftsbeziehung. Die Anwendung eigener AGB des Kunden ist ausgeschlossen; dies selbst wenn der Kunde solche eigene AGB an Tauerngold mitteilt. Mit erstmaligem Geschäftskontakt mit Tauerngold unterwirft sich der Kunde ausdrücklich diesen AGB und erklärt sich an sie gebunden. Bekanntmachungen von Tauerngold auf der Website oder in anderen Medien oder im Einzelfall an den Kunden übermittelten Angeboten sind unverbindlich und freibleibend; sie stellen kein Anbot im rechtlichen Sinn sondern die Einladung zur Anbotsstellung durch den Kunden dar. Bestellungen bei Tauerngold oder Verkäufe an Tauerngold gelten erst mit Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder der tatsächlichen Erfüllung der Bestellung oder des Ankaufes durch Tauerngold als angenommen. 2 Rücktrittsrecht beim FernabsatzBei einem im Wege des Fernabsatzes abgeschlossenen Vertrag kann der Kunde, sofern er Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, innerhalb einer Frist von sieben Werktagen ab dem Eintreffen der Ware bei ihm zurücktreten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Ein Rücktrittsrecht nach Absatz 1 ist in allen Fällen des § 5f KSchG ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt. 3 LieferungTauerngold ist bemüht die in Aussicht gestellten Lieferfristen einzuhalten. Von Tauerngold genannte Lieferfristen sind unverbindlich. 3.1 Sendungen und ZusendungenZusendungen von Edelmetallen, Münzen, Schmuck und anderen Wertgegenständen geschehen ausschließlich auf Kosten und auf Risiko des Versenders. Jeder Zusendung muss das Edelmetall-Begleitschreiben beigefügt sein, der vom Kunde ausgefüllt und unterschrieben ist. Das Begleitschreiben kann sowohl heruntergeladen und ausgedruckt, als auch auf dem Postweg beantragt werden. Die durch Zusendung und persönlich eingereichten Stücke werden von Tauerngold-Mitarbeitern nach bestem Wissen und Gewissen überprüft und bewertet. 3.2 RücksendungBei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über, sobald die Gegenstände an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution übergeben worden ist, spätestens jedoch bei Verlassen unseres Unternehmens. Nach Entgegennahme, bzw. Erhalt der Rücksendung ist der Empfänger verpflichtet, die Sendung auf Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich bei dem Spediteur anzuzeigen. Der Empfänger ist verpflichtet, die zurückgesandten Gegenstände zu untersuchen und erkennbare Mängel oder Beanstandungen hinsichtlich Menge, Gewicht oder Stückzahl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach oder versäumt er die Rügefrist, gilt die Rücksendung als akzeptiert. 3.3 MängelEventuelle Beschädigungen zugesandter Gegenstände werden dem Kunden unverzüglich nach und vorbehaltlich Kenntnisnahme mitgeteilt, so dass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Kunden beim Versandunternehmen durchgeführt werden kann. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Sendung vom Versandunternehmen unverzüglich in unseren Räumen begutachtet, bzw. für eine entsprechende Begutachtung abgeholt wird und dann an den Kunde zurückgegeben wird. Anfallende Kosten hierfür hat der Kunde zu tragen. Tauerngold behält sich das Recht vor, bei groben Abweichungen der empfangenen Gegenstände von der Beschreibung im Begleitschein, die Gegenstände auf Kosten des Kundes zurückzusenden. 3.4 PortoerstattungBei Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages durch eine Einreichung durch Versand mit einem Ankaufswert über 500 Euro, werden dem Kunden auf Wunsch die Versandkosten bis zu einer Höhe von 10 Euro erstattet. 3.5 PreisangebotNach Begutachtung der uns zugesandten Gegenstände unterbreitet Tauerngold dem Kunden telefonisch, per E-Mail oder auf schriftlichem Wege ein Ankaufsangebot. Sämtliche Angebote sind freibleibend, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Grundlage der Bewertung ist der von Tauerngold unter Berücksichtigung der Börsenkurse bestimmte Tageskurs am Tag des Einganges der angebotenen Gegenstände in den Geschäftsräumen von Tauerngold. Jede Art von verarbeiteten Steinen sind von der Bewertung ausgeschlossen und werden nur gewichtsmäßig berücksichtigt. Sollte aus Gründen, die der Einreicher zu verantworten hat keine Angebotsabgabe möglich sein, werden die erhaltenen Gegenstände unfrei an die im Begleitschein genannte Anschrift zurückgesandt. 4 Ankaufsbewertung:Der Kunde gestattet die Begutachtung der übersandten, bzw. vorgelegten Gegenstände und bestätigt besten Wissens und Gewissens nur echten Schmuck einzureichen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Gegenstände bei der Begutachtung teilweise oder vollständig zerstört werden können. Eine Zerstörung begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder auf Schadensersatz, wenn dies zur Begutachtung und Wertermittlung notwendig ist. Jegliche Art von Edelsteinen werden nicht angekauft und werden nach Ermessen von Tauerngold im Zuge der Bewertung aus dem Schmuckstück entfernt, um das exakte Gewicht zu ermitteln. Eine Rücksendung der Steine muss gesondert auf dem Begleitschreiben vermerkt werden. 5 Ankauf und KaufpreiszahlungDas Zustandekommen des Kaufvertrages erfolgt durch die Annahme des Kunden und einer unterschriebenen Erklärung, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der Kunde volle Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person durch Banküberweisung ausgezahlt. Tauerngold ist bemüht, die Auszahlung innerhalb von 48 Stunden, aber mindestens innerhalb von 10 Arbeitstagen zur Anweisung zu bringen. Eine Verzögerung erlaubt keine Rückabwicklung. Eine persönliche Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände ermöglicht auch eine Barzahlung. Handelt es sich bei dem Kunde um einen Unternehmer, muss dies gesondert angezeigt werden. Nichtbeachtung kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen. Nach Angebotsannahme verpflichtet sich der gewerbliche Kunde dem Käufer eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird unverzüglich nach Bestätigung des Verkaufes durch den Kunden vorgenommen. 6 EigentumsvorbehaltAlle von Tauerngold gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Tauerngold. Die Weiterveräußerung von eigentumsvorbehaltsbelasteten Produkten durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von Tauerngold im Einzelfall. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Tauerngold berechtigt, die gelieferte Ware vom Kunden zurückzuholen und zu diesem Zweck seine Räume gegebenenfalls auch durch Beauftragte zu betreten. In der Zurücknahme der Eigentumsvorbehaltsware durch Tauerngold liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf Tauerngold über. 7 Preise und ZahlungsbedingungenAlle Preise verstehen sich ab Lager, einschließlich Verpackung exklusive Umsatzsteuer, Zoll, Versandkosten und Versicherung. Bei Lieferungen innerhalb Österreichs wird die allenfalls anfallende Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen. Werden Wechsel oder Schecks angenommen, erfolgt diese Annahme ausschließlich zahlungshalber. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist Tauerngold berechtigt die eigene Leistung bis zur vollständigen Erbringung der Gegenleistung zurückzubehalten. Dem Kunden eingeräumte Rabatte, Skonti oder Boni entfallen, bei Säumigkeit der vollständigen Zahlung durch den Kunden. Wird dem Kunden Ratenzahlung gewährt, gilt Terminverlust als vereinbart; das bedeutet, dass sofort die gesamte vom Kunden zu erbringende Gegenleistung zur Zahlung fällig wird, wenn der Kunde mit einer oder mehreren Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz als vereinbart. 8 GewährleistungDer Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung unverzüglich auf erkennbare Mängel zu prüfen und solche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Produkte gegenüber Tauerngold zu rügen. Gewährleistungsansprüche von Unternehmern sind ausgeschlossen, wenn sie nicht längstens binnen sechs Monaten ab Lieferung gerichtlich geltend gemacht werden. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen behält sich Tauerngold vor, die Gewährleistungsverpflichtung durch Verbesserung, Austausch oder Nachtrag des Fehlenden zu erfüllen. Ist dies nicht möglich, ist rückabzuwickeln. 9 HaftungAndere Ansprüche des Kunden gegen Tauerngold, als die in Punkt 8. geregelten Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes entfällt der Ausschluss gemäß Abs. 1, soweit der Kunde Schadenersatzansprüche gegen Tauerngold wegen erlittener Personenschäden oder wegen solcher Vermögens- oder Sachschäden geltend macht, denen ein grobes Verschulden von Tauerngold zugrunde liegen sollte. Tauerngold übernimmt keine Gewähr und haftet nicht dafür, dass die über die Website www.tauerngold.at angebotenen Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten erhalten bleiben. Tauerngold übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die darauf beruhen, dass aufgrund von technischen Mängeln Angebote auf www.tauerngold.at nicht oder nicht rechtzeitig abgerufen werden können. 10 Aufrechnung und RückbehaltungsrechtDer Kunde ist nicht berechtigt mit Gegenansprüchen gegen Ansprüche von Tauerngold aufzurechnen oder wegen Gegenansprüchen Waren oder Münzen, die an Tauerngold zurück zu liefern sind, zurückzuhalten. Diese Bestimmung gilt für Konsumenten nach Maßgabe der Beschränkungen des KSchG. 11 DatenschutzDer Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Tauerngold Kundendaten ausschließlich im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrages, für Kundenbetreuung und Marketing im Rahmen des DSG für eigene Zwecke nutzt. Personenbezogene Daten werden vertraulich und unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich bereit, E-Mails, Telefonanrufe und Post von Tauerngold entgegenzunehmen. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. 12 AbänderungenAbänderungen oder Ergänzungen zu dieser AGB oder von vereinbarten Bedingungen im Einzelfall bedürfen auf jeden Fall zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 13 Salvatorische KlauselSofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt. 14 AllgemeinesAlle Vertragsparteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen. Mehrere Vertragspartner haften für die ihnen aus einem einheitlichen Geschäftsfall entstehenden Verpflichtungen zur ungeteilten Hand. 15 Anwendbares Recht, GerichtsstandAuf die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Tauerngold ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Ausgeschlossen ist die Anwendung der Verweisungsnormen (IPRG). Des Haager Internationalen Kaufrechts und des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Jedoch behält sich TAUERNGOLD KG das Recht vor, allfällige Streitigkeiten bei unserer Entscheidung durch das Ständige Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Wien nach der jeweils geltenden Schiedsgerichtsordnung entscheiden zu lassen. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung wird als ausschließlicher Gerichtsstand Klagenfurt oder Wien vereinbart. Für Klagen gegen Verbraucher gelten die nach KSchG zwingenden Gerichtsstände.
|




